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Der Entwurf, der I. Nachtragshaushaltssatzung der Marktgemeinde Burghaun, für das Haushaltsjahr 2010, mit dem Haushaltsplan und den nach § 1 Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO-Doppik beizufügenden Anlagen liegt gemäß § 114d in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 11.November 2010 bis 23. November 2010 (einschließlich) in Burghaun, Schloßstr. 15 (Rathaus), Obergeschoss, bei der Finanzabteilung, Zimmer 13 ,während der Dienststunden der Marktgemeinde öffentlich aus.

Gez. Alexander Hohmann, Bürgermeister